BUMM!
Bin ich schuldig?
Man beachte folgenden Teil aus dem StGB:
§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
…
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.
…
Also das macht mir Angst. Insbesondere Absatz 2.4.
Ich meine – ich bin kein aktiver, praktizierender (sozusagen) Atomenergie-Gegner und kann jetzt nicht 100% ausschließen, daß unsere SWM (Stadtwerke) nicht auch Strom einkaufen und an mich liefern, der in Atomkraftwerken erzeugt wurde.
Da ich dafür Abnehmer bin und ein Markt schaffe, stifte ich die Atomenergie-Verkäufer jetzt an oder nicht?
*gehetzt umherschau*
Und wer weiss, was da in anderen Paragraphen noch alles drinsteht!!! Oha!